Bäume und Gehölze sind fester Bestandteil eines Grundstückes und haben unmittelbaren Einfluss auf dessen Wert. Dieser Wert kann berechnet werden, um bei Beschädigungen (z.B. nach Unfällen) oder im Zuge von Enteignungsverfahren die Höhe des Schadenersatzanspruches zu ermitteln.
Die in der Fachwelt anerkannte und durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigte `Methode Koch‘ wird zur Wertermittlung von Gehölzen (Fachterminus “Schutz- und Gestaltungsgrün”) angewandt. Ausgehend von der Funktion des jeweiligen Gehölzes für das betroffene Grundstück, dessen Herstellungskosten und -zeit, abzüglich eventuell zu berücksichtigender Abschläge für Alter oder Vorschäden, wird der Sachwert des Gehölzes ermittelt.
Wir bieten Ihnen dazu folgende Leistungen an: