Baum- und Gehölzbestände sind Lebensraum verschiedener Tierarten. Zum Schutz gefährdeter Arten gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die Arbeiten am Baum zeitlich und örtlich einschränken können. Um Bußgelder oder Verzögerungen zu vermeiden, sind artenschutzrechtliche Belange bei Planung, Kontrolle und Pflege zu beachten. Die Anforderungen des Baumschutzes und der Verkehrssicherungspflicht müssen bei Bedarf gegeneinander abgewogen werden, um zu praktikablen und rechtssicheren Lösungen zu kommen.
Wir bieten Ihnen dazu folgende Leistungen an: